Allgemeine Geschäftsbedingungen ETS
Zwischen den Parteien wird die Geltung nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Auftragnehmer erklärt sich mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden. Das Einverständnis in die Gültigkeit anderer als der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf in jedem Falle der schriftlichen Form.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger IT-Dienstleister folgende Leistungen: Verkauf und Reparatur von Hardware, Überwachungstechnik, Beratung bei IT Fragen und Projektierung, Einrichtung und Installation von Hard- und Software sowie deren Vertrieb, Aufbau von Netzwerken, deren Erweiterung und Betreuung.
(2) Der Umfang der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, die vor Ausführung der Tätigkeit in schriftlicher Form abzufassen ist
§ 2 Netzwerkadministration und Beratung
(1) Der Auftragnehmer wird die bei Vertragsbeginn vorhandenen Geräte sowie das Netzwerk auf die Tauglichkeit für die geschuldeten Leistungen hin überprüfen und auf die Notwendigkeit etwaiger Nachbesserungen hinweisen. Notwendige Nachbesserungen sowie die Neuinstallation eines Netzwerks erfolgen nur durch gesonderte Beauftragung des Auftragnehmers.
(2) Ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, dass der Auftragnehmer Nezwerkadministrationsaufgaben zu erfüllen hat, so sind hiervon umfasst: Kontrolle der Datensicherung des Systems; Überwachung des Virenschutzes und Aktualisierung; Überprüfung auf verfügbare Systemupdates und Installation; Benutzerverwaltung; Internet-Domain-Verwaltung; Einrichtung von Druckern und anderen Peripheriegeräten im Netzwerk.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Beratungsaufgaben, die von ihm nach Aufforderung durch den Auftraggeber durchgeführt werden: Beratung beim Neuerwerb von Komponenten und bei der strategischen Ausrichtung der IT-Infrastruktur;Koordination der Hardwarewartung und Softwarepflege durch die zuständigen Vertragspartner des Auftraggebers; Unterstützung des Auftraggebers bei der Abnahme von Hardware- und Softwareleistungen, die durch Vertragspartner des Auftraggebers an dem System erbracht werden; Unterstützung des Auftraggebers gegenüber den Lieferanten und Herstellern im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen gegen diese.;
(4) Alle Administrationsaufgaben dürfen durch den Auftragnehmer über eine Datenfernverbindung vorgenommen werden, soweit dies technisch möglich ist. Kann eine Administrationsaufgabe nicht oder nicht innerhalb angemessener Zeit über eine Datenfernverbindung durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer zum Vor-Ort-Service verpflichtet.
(5) Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer unter Angabe des Datums, der Dauer und der Beschreibung der Leistung dokumentiert. Dem Auftraggeber wird regelmäßig eine Abschrift der Dokumentation ausgehändigt.
(6) Die Durchführung der Administrationsaufgaben und Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt innerhalb der in der gesondert zu vereinbarenden Servicezeit.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das System nur für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
(8) Der Auftraggeber wird in Absprache mit dem Auftragnehmer einen geeigneten Remotezugang – auch außerhalb der Servicezeiten – für die Durchführung der Administrationsaufgaben über eine Datenfernverbindung zur Verfügung stellen. Die Kosten für die Remotesoftware trägt der
(9) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet,
bei Störungen und/oder Fehlermeldungen des Systems die auftretenden Symptome, die vorangegangenen Bedienungsabläufe und die eingesetzte Hard- und Softwareumgebung detailliert zu beobachten sowie diese zu dokumentieren und die Dokumentationen dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen; den vom Auftragnehmer zur Durchführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen beauftragten Mitarbeitern Zugang zum System und allen seinen Komponenten zu gewähren; Updates einzusetzen, sofern damit keine unzumutbaren Nachteile für ihn verbunden sind; es zu unterlassen, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in das System einzugreifen, insbesondere indem Software aus dem Internet heruntergeladen und/oder installiert wird und/oder Hardware-Komponenten in das System eingebunden werden; Drittfirmen nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer am System oder an einzelnen seiner Komponenten arbeiten zu lassen; dafür zu sorgen, dass auch die Mitarbeiter des Auftraggebers die vorstehenden Verpflichtungen einhalten; die Mitarbeiter zur Auskunft an den Auftragnehmer über alle für die Pflege des Systems relevanten
Informationen zu ermächtigen sowie zur aktiven Unterstützung des Auftragnehmers zu verpflichten.
(10) Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich dazu verpflichtet, die Sicherungsmedien regelmäßig auszutauschen und an brand- und diebstahlgeschützten Orten aufzubewahren.
(11) Alle für den Betrieb des Systems erforderlichen Soft- und Hardware-Komponenten sind durch den Auftraggeber bereitzustellen und zu erwerben. Die Kosten für eine eventuell erforderliche Remote- Software werden vom Auftragnehmer getragen.
(12) Soll die Anschaffung neuer Hard- oder Software durch den Auftragnehmer vorgenommen werden, bedarf dies in jedem Fall der vorherigen Freigabe eines vom Auftragnehmer zu unterbreitenden Angebots durch den Auftraggeber.
(13) Der Auftraggeber ist bezüglich der gesamten installierten Software für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und die Wahrung der Urheberrechte verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei.
(14) Die Parteien benennen jeweils einen zur Abgabe, Erteilung sowie Entgegennahme von Informationen sowie Willenserklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist berechtigt, auch mündlich die Vornahme kostenpflichtiger Beratungsleistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftraggeber einzufordern.
(15) Mit Vertragsbeginn werden seitens des Auftraggebers Herr/Frau als Ansprechpartner benannt. Der Wechsel eines Ansprechpartners ist dem Auftragnehmer rechtzeitig anzuzeigen; Gleiches gilt für einen Wechsel der Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail) des Ansprechpartners.
§ 3 Verkauf
(1) Bei Bestellungen aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung der bestellten Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die angegebene Lieferadresse.
(2) Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, erfolgt die Lieferung der Waren je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Versandkosten werden dem Kunden nur einmal berechnet.
(3) Die Nutzungsbefugnisse an der verkauften Ware, insbesondere an der mitgelieferten Software richten sich nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben.
(4) Es gelten die Preise gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren.
(5) Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse), per Lastschriftverfahren, per Bankeinzug oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst der Verkäufer die Zahlung erst bei Warenausgang aus.
(6) Es gelten die individuell vereinbarten Lieferfristen.
(7) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit den nachfolgenden Einschränkungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei neuen Sachen und ein Jahr bei gebrauchten Sachen. Sie beginnt im Zeitpunkt der Ablieferung. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt S.1 mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auch bei neuen Sachen ein Jahr beträgt.
(8) Im Falle eines Mangels hat der Verkäufer zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Lieferung einer neuen Sache (Ersatzlieferung) oder durch Nachbesserung.
(9) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
(10) Eine Garantie wird vom Verkäufer nicht übernommen.
(11) Der Verkäufer verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenschutzpraxis der Verkäuferin steht im Einklang mit den Europäischen Datenschutzrichtlinien, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
§ 4 Einrichtung und Installation von Soft- und Hardware-Komponenten/ Sicherheitstechnik
(1) Wird der Auftragnehmer mit der Einrichtung und Installation von Soft- und Hardware- Komponenten oder Komponenten der Sicherheitstechnik beauftragt, so finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt. Im Übrigen finden diese Bestimmungen stets dann Anwendung, wenn der Auftragnehmer mit der Erbringung von Werkleistungen beauftragt wird.
(2) Die Abnahme der Leistungen ist dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Die zur Abschlagsforderung berechtigenden Leistungen sind nach Möglichkeit individualvertraglich zu bestimmen. Kommt keine individuelle Vereinbarung der Vertragspartner hierüber zustande, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Teilleistungen nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen und Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Leistet der Auftraggeber auf eine Abschlagsrechnung des Auftragnehmers nicht binnen 7 Tagen nach Zugang, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Teilleistungen bis zur Erfüllung durch den Auftraggeber zu verweigern. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
(5) Offensichtliche Mängel der Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abnahme gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und ihm eine detaillierte schriftliche Auflistung der festgestellten Mängel zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Die vorgenannte Bestimmung gilt auch für nicht offensichtliche, aber vom Auftraggeber erkannte Mängel.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Das Recht zur Selbstvornahme des Auftraggebers und die übrigen Gewährleistungsrechte (Schadensersatz, Rücktritt und Minderung) werden insofern eingeschränkt, als sie erst nach dem Fehlschlagen des dritten Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsversuchs entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung oder die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers unberührt.
§ 5 Preise
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro. Zu den Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, derzeit 19%, berechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Rabatten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Wechsel oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und unter Ausschluss jedweder Haftung für rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorlegung und Protesterhebung. Sämtliche anfallenden Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Als Zahlung gelten Wechsel und Schecks erst nach Einlösung.
(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder hinsichtlich eines nicht unerheblichen Teils in Verzug gerät oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Ratenzahlungszeitpunkte erstreckt, in Höhe eines Betrages in Rückstand gekommen ist, der eine Rate erreicht.
(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferte Waren (Software, Hardware-Komponenten, Zubehör, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich unter Übermittlung sämtlicher relevanter Unterlagen mitzuteilen.
(2) Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung für Schäden, die aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Dies sind solche Pflichten, die den Kernbestandteil der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers bilden, wie sie sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung ergeben.
(2) Die Haftung bei Datenverlust ist, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt, auf den Aufwand beschränkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des EDV-Nutzers wiederherzustellen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die Summe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
(3) Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
§ 9 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Achim vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so finden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand Anwendung.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.